Zeitarbeit oder auch Arbeitnehmerüberlassung ist durch eine doppelte Vertragsbeziehung zwischen Zeitarbeitsunternehmen, Arbeitnehmer und Kundenunternehmen gekennzeichnet.
Das Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt den Arbeitnehmer. Es übernimmt dabei alle Arbeitgeberpflichten, die ein anderes Unternehmen aus anderen Branchen auch übernimmt. Aus Sicht des Arbeitnehmers unterscheidet sich Zeitarbeit also in keiner Weise von einer Beschäftigung in einem anderen Wirtschaftszweig.
Dass der Zeitarbeitnehmer seine Tätigkeit im Kundenunternehmen (Entleiher) verrichtet, spielt für die Vertragsbeziehung zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen als Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer dabei keine Rolle.
Der Zeitarbeitnehmer ist beim Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt, nicht beim Kundenunternehmen. Das Verhältnis zwischen Kundenunternehmen und Zeitarbeitnehmer beschränken sich auf die Überlassung der Arbeitskraft sowie auf eine Fürsorgeverpflichtung. Diese bezieht sich in erster Linie auf den Arbeitsschutz. Das heißt das Kundenunternehmen muss den Zeitarbeitnehmer über Gefahren für Sicherheit und Gesundheit, denen er an seinem Arbeitsplatz ausgesetzt sein könnte, informieren.
Die vertragliche Beziehung zwischen Zeitarbeits– und Kundenunternehmen ist für den Arbeitnehmer nur von indirekter Bedeutung. Das Zeitarbeitunternehmen erhält seine Vergütung auch nicht ausschließlich für die Überlassung der Arbeitnehmer. Viele Zeitarbeitsunternehmen erbringen zusätzliche personalwirtschaftliche Dienstleistungen.
Dieses in Deutschland übliche Unternehmensprinzip, bei dem das Zeitarbeitsunternehmen die volle Arbeitgeberpflichten übernimmt, den Arbeitnehmer gegebenenfalls auch in überlassungsfreien Zeiten beschäftigt und qualifiziert, ist in anderen Ländern keineswegs die Regel.
Für das Kundenunternehmen erweitert die Zeitarbeit den Kreis möglicher wirtschaftlicher Aktivitäten beträchtlich. Zusätzliche Aufträge, die vom vorhandenen Personalbestand nicht mehr bearbeitet werden können, müssten ohne die Möglichkeit der Zeitarbeit häufig abgegeben werden. Denn die Akquisition von neuem Personal ist zeitaufwendig, teuer und riskant.
Sofern sich der Personalbedarf nicht dauerhaft erhöht, stellt sich gegebenenfalls das Problem hoher Entlassungskosten. Diese Probleme können durch den Einsatz von Zeitarbeit vermieden werden.
Die Zeitarbeitsunternehmen halten qualifiziertes Personal vor, das flexibel disponiert werden kann. Damit wird es den Kundenunternehmen nicht nur ermöglicht, klassische personalwirtschaftliche Funktionen auszulagern. Der Grad der Flexibilität erhöht sich und die Expansion, in Phasen starken wirtschaftlichen Wachstums, läuft weniger Gefahr durch Personalengpässe abgewürgt zu werden.
Spezialisierte kleinere und mittelständische Zeitarbeitsunternehmen können in eng abgegrenzten Teilarbeitsmärkten überragende Marktkenntnisse erwerben, die die Personalabteilung eines großen Industrieunternehmens nicht aufbauen kann.
In solchen Fällen wird die Realisierung eines Projektes durch die bedarfsgerechte Bereitstellung qualifizierten Personals überhaupt erst möglich.
Inhalt aus: AMP „Zeitarbeit das Branchenportrait"
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Die Entwicklung der Zeitarbeitsbranche