Wissenswertes über Zeitarbeit
In der nachfolgenden Rubrik möchten wir Sie gerne über Themen der Zeitarbeit informieren. Hier erfahren Sie, was Sie bei einer Beauftragung eines Personaldienstleisters beachten müssen, welche Gesetze und Richtlinien berücksichtigt werden müssen!
Zeitarbeit oder auch Arbeitnehmerüberlassung ist durch eine doppelte Vertragsbeziehung zwischen Zeitarbeitsunternehmen, Arbeitnehmer und Kundenunternehmen gekennzeichnet. Das Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt den Arbeitnehmer. Es übernimmt dabei alle Arbeitgeberpflichten, die ein anderes Unternehmen aus anderen Branchen auch übernimmt. Aus Sicht des Arbeitnehmers unterscheidet sich diese Art von Beschäftigung also in keiner Weise von einer Beschäftigung in einem anderen Wirtschaftszweig. Sie ist eine der dynamischsten Branchen Deutschlands. Seit ihrer Entstehung in den 70er Jahren hat sich die Zahl der überlassenen Arbeitnehmer mehr als verzehnfacht. Dabei sah es zunächst gar nicht nach Expansion aus. Bis Mitte der 80er Jahre veränderte sich die Zahl der Zeitarbeitnehmer kaum. Erst ab 1985 begann die Zahl der Arbeitnehmerüberlassungen zu steigen - dafür aber sehr deutlich. Das weit überdurchschnittliche Wachstum dieser Branche ist auf mehrere Ursachen zurückzuführen: Zeitarbeit ist ein betriebswirtschaftliches Instrument der Personalanpassung und erfüllt diese Rolle unabhängig vom Grad der Regulierung. Sie ergibt sich aus den Vorteilen der Zeitarbeit im Vergleich zu anderen Instrumenten der Steuerung der Arbeitsnachfrage. Zeitarbeit ist in Deutschland seit 1972 erlaubt. Die Modalitäten sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Das AÜG legt für das Zeitarbeitsunternehmen eine ganze Reihe von besonderen Regeln fest, die die Branche von anderen Branchen unterscheidet. |