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A


Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

 

(AGG)  umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein deutsches Bundesgesetz, das ungerechtfertigte Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll. Zur Verwirklichung dieses Ziels erhalten die durch das Gesetz geschützten Personen Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber und Private, wenn diese ihnen gegenüber gegen die gesetzlichen Diskriminierungsverbote verstoßen.


Arbeitgeberrisiko

Das Arbeitgeberrisiko trägt bei der Arbeitnehmerüberlassung stets das Zeitarbeitsunternehmen. Der Entleiher bleibt dadurch unabhängig und flexibel.


Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung

Vorsorgeuntersuchungen im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind:

1.    arbeitsmedizinsche Erstuntersuchungen vor Aufnahme der Tätigkeit

2.    arbeitsmedizinische Nachuntersuchungen währende dieser Tätigkeit

3.    arbeitsmedizinische nachgehende Untersuchungen nach Beendigung einer Tätigkeit

Als Vorsorgeuntersuchungen im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gelten auch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen auf Verlangen des Versicherten. Siehe auch Gesundheitsuntersuchungen.


Arbeitnehmerüberlassung

"Arbeitnehmerüberlassung" ist der gesetzliche Ausdruck für "Zeitarbeit". Alle Bestimmungen hierfür sind im AÜG, dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt.


Arbeitsschutz

auch Arbeitssicherheit genannt, dient zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, sowie zur Sicherstellung einer wirksamen Ersten Hilfe. Diese sind in den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und BG-Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften) näher bestimmt. Ein guter Arbeitsschutz führt zu einer hohen Qualität der Arbeit, fördert die Produktivität, die Leistungsfähigkeit und die Leistungsbereitschaft der Beschäftigten.

B


Bauhauptgewerbe

Mittlerweile sind Leiharbeitskräfte in allen Branchen und mit allen Qualifikationen vertreten, im kaufmännischen als auch im gewerblichen Bereich. Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind Betriebe, die dem Bauhauptgewerbe zugeordnet sind (nur in Deutschland). In diese Betriebe dürfen gewerbliche Mitarbeiter (Arbeiter und Helfer) kraft Gesetz nicht überlassen werden.


Befristung 

Eine Befristung bezeichnet eine arbeitsrechtliche Vereinbarung über die Dauer eines vertraglichen Arbeitsverhältnisses. Es gibt drei Arten von Befristungen:

  1. Befristung ohne Sachgrund
     
    Das befristete Arbeitverhältnis kann ohne Sachgrund für höchstens zwei Jahre abgeschlossen werden. Bis zu einer Gesamtdauer von zwei Jahren ist die darin erklärte dreimalige Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Achtung: Die Befristung ist unzulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat!

    Unschädlich sind folgende Rechtsverhältnisse:

    ●   Arbeitnehmerüberlassung
    ●   Berufsausbildung

  2. Befristung mit Sachgrund

    Beispiele für einen Sachgrund können sein: Vorübergehender betrieblicher Bedarf, Vertretungen, Probearbeit, Wunsch des Arbeitnehmers, Elternzeit, u. ä. Der Grund für die Befristung muss bei Abschluss des Arbeitsvertrages vorliegen.
    Die mehrfache Vereinbarung befristeter Arbeitsverträge („Kettenbefristungen“) ist zulässig. Gibt es aber für die Befristung keinen sachlichen Grund, ist die Höchstdauer wie unter Punkt 1. beschrieben.

  3. Zweckbefristung
     
    Bei Abschluss eines zweckbefristeten Arbeitsvertrags endet das Arbeitsverhältnis nicht zu einem vorab festgelegten Zeitpunkt, sondern mit dem Eintritt eines künftigen Ereignisses oder mit dem Erreichen eines bestimmten Zwecks. Ein Beispiel ist die Einstellung zur Vertretung eines erkrankten Kollegen, falls dessen Genesung (zwar als gewiss angenommenen, aber:) zeitlich noch nicht konkret absehbar ist. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer mindestens 2 Wochen schriftlich über den Termin der Zweckerreichung(=Vertragsende) informieren.

Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftigte.

Sie haben die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Beschäftigte, die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit leiden, werden durch die Berufsgenossenschaften medizinisch, beruflich und sozial rehabilitiert. Darüber hinaus obliegt es den Berufsgenossenschaften, die Unfall- und Krankheitsfolgen durch Geldzahlungen finanziell auszugleichen.


Bewerber- Management- System 

Ein Bewerber-Management-System ermöglicht, Mitarbeiter räumlich unbegrenzt zu rekrutieren und den Entleihern zur Verfügung zu stellen.

C


Checkliste

Eine Checkliste gibt Hinweise und Tipps, auf was man bei einem Personaldienstleister achten sollte.

  • Erlaubnis der Arbeitnehmerüberlassung
  • Ist der Personaldienstleister tarifgebunden
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen und Finanzämter
  • Hat sich der Dienstleister auf bestimmte Qualifikationen spezialisiert
  • Zeigt sich der Personaldisponent an einer Arbeitsplatzbesichtigung interessiert
  • Wie geht das Unternehmen mit dem Thema "Arbeitsschutz" um
  • Habe ich feste Ansprechpartner

D


Datenschutz

Das Thema Datenschutz ist ein wichtiges Thema. Im Personalwesen sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass mit den Daten der Kunden und der Mitarbeiter höchst sensibel umgegangen wird. Ein Unternehmen sollte Wert darauf legen, ob der Personaldienstleister seiner Wahl darauf achtet.


Download

Unter Download versteht man das Herunterladen von Dateien, welche ausgedruckt oder auf dem PC zur späteren Verwendung gespeichert werden können.

E


Erlaubnis zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung

Um die Arbeitnehmerüberlassung durchführen zu können, bedarf es einer gewerblichen Erlaubnis des Landesarbeitsamtes. Diese wird in den ersten 3 Jahren nach der Beantragung jeweils für ein Jahr ausgestellt. Danach kann der Personaldienstleister eine unbefristete Erlaubnis erlangen.


Ersthelfer

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:

  • Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer
  • Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
    • in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %
    • in sonstigen Betrieben 10 %

Von der Zahl der Ersthelfer nach Nummer 2 kann im Einvernehmen mit der Berufsgenossenschaft unter Berücksichtigung der Organisation des betrieblichen Rettungswesens und der Gefährdung abgewichen werden.


Equal Treatment

Beschreibt den Prozess der Gleichbehandlung von Mitarbeitern in Unternehmen und Leiharbeitern. Das bedeutet die Gleichstellung der Beschäftigten in der Zeitarbeit mit den Beschäftigten des Kundenunternehmens.

Durch die Anwendung eines Branchentarifvertrags kann von dieser Regelung abgewichen werden. 2003 wurden branchenweit 6 Flächentarifverträge abgeschlossen, die ab 01.04.2004 für die meisten Zeitarbeitsunternehmen bindend sind:

  • BZA mit dem DGB
  • BVD mit dem CGB
  • IGZ mit dem DGB
  • INZ mit dem CGB
  • MVZ mit dem CGB
  • UIS mit der IG-Bau

F


Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) ist ein wichtiger Berater des Unternehmens in Sachen Arbeitsschutz. Die FASI unterstützt den Unternehmer bei der Wahrnehmung seiner Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz seiner Mitarbeiter. So beschreibt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) die Funktion der Fachkräfte. Der Arbeitsschutz beschränkt sich jedoch nicht auf die Umsetzung von Einzelvorschriften im Unternehmen, sondern bezieht Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten als Beitrag zum Unternehmenserfolg in alle betrieblichen Tätigkeiten, Strukturen und Prozesse mit ein und ist Bestandteil von Unternehmensstrategien, Unternehmensführung und Unternehmensorganisation.


 FETSCHER & STAHL

1993 in Ulm von Herrn Stefan Fetscher und Herrn Volker Stahl gegründet. Aus dem Kerngeschäft im Schulungssektor entwickelte sich die Personaldienstleistung. Neben der Zentrale in Ulm kümmern sich noch 7 weitere Standorte im süddeutschen Raum (Baden Württemberg und Bayern) um den Personalbedarf der Unternehmen.


Fortbildung

Mitarbeiterentwicklung und -förderung ist in der heutigen anspruchsvollen Berufswelt sehr wichtig. Gute Personaldienstleister bieten Ihren Mitarbeitern und Bewerbern die Möglichkeit, sich weiter zu qualifizieren..

 

G


Gesundheitsuntersuchungen

Auch G-Untersuchungen (kurz GU) genannt, dienen dem Schutz der Mitarbeiter. Die Untersuchungen sind bei gefährdenden Tätigkeiten sowie beim Umgang mit Gefahrenstoffen zwingend erforderlich. Es gibt insgesamt 45 G-Untersuchungen. Nachfolgend ein Auszug der üblichsten GU:

  • G20 - Lärm
  • G23 - Obstruktive Atemwegserkrankungen
  • G24 - Hauterkrankungen (mit Ausnahme von Hautkrebs)
  • G25 - Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
  • G26 - Atemschutzgeräte
  • G27 - Isozyanate
  • G29 - Benzolhomologe (Toluol, Xylole)
  • G30 - Hitzearbeiten
  • G37 - Bildschirm-Arbeitsplätze, Siebtestuntersuchungen
  • G38 - Nickel und seine Verbindungen
  • G39 - Schweißrauche
  • G41 - Arbeiten mit Absturzgefahr
  • G42 - Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung
  • AiL  - Arbeitsplatzindizierte Impfungen
  • IfSG- Durchführung von Belehrungen für Personal im Lebensmittelbereich nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Grundunterweisung

Leiharbeitnehmer erhalten in der Regel bei der Einstellung eine Grundunterweisung zum Thema Arbeitsicherheit. Darin macht der Disponent auf allgemeine Gefährdungen aufmerksam, informiert beispielsweise über Ausrüstungen und den richtigen Umgang mit Maschinen und Werkzeugen sowie die persönliche Schutzausrüstung.

H


Höchstüberlassungsdauer

Mit Inkrafttreten des derzeit gültigen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zum 01.01.2003 wurde die Höchstüberlassungsdauer abgeschafft. Ein Leiharbeitnehmer kann seither unbegrenzt beim Entleiher eingesetzt werden. Bis dahin war die Überlassungszeit auf 24 Monate begrenzt.

I


Interim Manager

Meist werden Interim Manager zur Überbrückung von personellen Ausfällen eingesetzt. Durch den vermehrt auftretenden Mangel an qualifizierten Arbeitskräften, wovon auch das Top-Management betroffen ist, werden hier verstärkt Manager auf Zeit als Puffer eingesetzt, bis für die Stellen geeignetes Personal gefunden worden ist. Des weiteren werden sie gerne in der Betriebsführung eingesetzt, um eine oft unliebsame Umstrukturierung oder auch die Schließung und Abwicklung eines Unternehmens zu übernehmen.

In den letzten Jahren werden Interim Manager verstärkt im Rahmen von Projektarbeit eingesetzt, wenn die eigenen Kapazitäten des jeweiligen Unternehmens nicht ausreichen. Gleiches gilt für Spezialthemen, für die ein Unternehmen Kapazitäten nicht auf Dauer vorhalten muss.

 

K


Kosten

Immer mehr Unternehmen nutzen die Zeitarbeit, weil sie nachweislich die Personalkosten durch Einsatz von Leiharbeitnehmern niedriger halten können.


 Krankheit

Wenn ein Leiharbeitnehmer aufgrund von Krankheit ausfällt, hat der Entleiher die Möglichkeiten einen Ersatzmitarbeiter einzusetzen.


Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen ist meist sehr kurz (in der Regel 1 - 2 Wochen). Der Entleiher wird dadurch sehr flexibel in seiner Personalplanung.

L


Leasing

Als Leasing bezeichnet man in der Zeitarbeitsbranche die gewerbliche Überlassung von Arbeitnehmern und deren Arbeitskraft an Entleihbetriebe. Der Entleiher bezahlt dem Verleiher nur die tatsächlich gearbeiteten Arbeitsstunden.


Leiharbeitnehmer

Auch Leiharbeiter genannt, ist bei einem Personaldienstleister (Zeitarbeitsfirma) angestellt. Er hat dort die üblichen Arbeitnehmerrechte. Der Leiharbeitnehmer erbringt seine Arbeitsleistung im Gegensatz zu einem „normalen“ Arbeitnehmer allerdings nicht im Verleihunternehmen, sondern wird von diesem an ein anderes Unternehmen ausgeliehen. In den Entleihfirmen wiederum haben die dortigen Vorgesetzten des Leiharbeitnehmers die Weisungsbefugnis über den Leiharbeitnehmer und die Verantwortung für den Arbeitsschutz.

M


Manteltarifvertrag

Ein Manteltarifvertrag ist eine Form des Tarifvertrags. Wie jeder Tarifvertrag wird er zwischen den Tarifpartnern also Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt und ist für die Mitglieder der vertragsschließenden Parteien verbindlich.

Manteltarifverträge sagen nichts zur Vergütungshöhe oder Gehaltsgruppen aus, sondern enthalten längerfristige allgemeine Regelungen, die häufig auch für einen größeren Personenkreis gelten (sozusagen der "Mantel" der speziellen Tarifverträge). Typische Inhalte sind Einstellungs- und Kündigungsbedingungen, Arbeitszeitregelungen, Regelungen zur Krankheit, Krankmeldung und Lohnfortzahlung, Zuschläge für Mehr-, Nacht- und Schichtarbeit, Arbeitsbedingungen, Vermögenswirksame Leistungen und Bestimmungen zum Rationalisierungsschutz sowie zur Qualifizierung.

 

O


Outsourcing

Outsourcing, zu Deutsch Auslagerung, bezeichnet die Abgabe von Unternehmensaufgaben an Drittunternehmen. Leistungen, welche bisher intern erbracht wurden, werden in Form des Fremdbezugs eingekauft. Die Verträge fixieren die Dauer und den Gegenstand der Leistung. 

Diese seit den 90er Jahren populäre Vorgehensweise soll vor allem Geschäftsprozesse rationalisieren und die Prozesskomplexität reduzieren, damit sich das Unternehmen auf das Kerngeschäft konzentrieren kann. Meistens wird ein Outsourcing aus Kosten- oder bilanzierungstechnischen Gründen vorgenommen (Vermeidung hoher Investitionen und Mittelbindung, Verbesserung von Kreditratings, etc.).


On-Site-Management

Unter On-Site-Management versteht man eine outgesourcte Management-Dienstleistung. Diese ist weiterhin räumlich dem Kunden zuzuordnen, da sie zwar von einem externen Dienstleister ausgeführt wird, jedoch in der Betriebsstätte des Kunden ausgeführt wird. Der Unterschied zum Outsourcing kann die Produktionsmitte und das Personal des Kundenbetriebs im Einsatz bleiben. Hierbei wird somit nicht die gesamte Abteilung aus dem Betrieb ausgegliedert, sondern nur die Organisation.

Typische Beispiele für On-Site Management sind:

  • Übernahme der Logistik durch eine Spedition
  • Übernahme der Finanz- und Lohnbuchhaltung durch einen Steuerberater
  • Übernahme des Personalmanagements durch einen Personaldienstleister

Outplacement

Outplacement (zu Deutsch: „Umsetzung” oder „Ausplatzierung”) ist eine von Unternehmen finanzierte Dienstleistung für ausscheidende Mitarbeiter. Sie erhalten professionelle Hilfe zur beruflichen Neuorientierung, bis hin zum Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages oder einer Existenzgründung. Ursachen dafür, dass Firmen ihr Personal reduzieren und Mitarbeiter entlassen, sind heutzutage meist Firmenübernahmen, Insolvenzen, der globalisierte Wettbewerb, Absatzschwierigkeiten und Rationalisierung. Es trifft heute nicht nur gewerbliche sondern auch hochqualifizierte Mitarbeiter und Führungskräfte, weil ganze Hierarchiestufen abgebaut werden.

Outplacementberater helfen dem Stellensuchenden bei der Analyse und Bestandsaufnahme des Qualifikationsprofils, ermitteln den Weiterbildungsbedarf und empfehlen von Bildungsträgern unabhängige, individuelle Qualifizierungsmaßnahmen. Als nächster Schritt entwickeln sie zusammen mit dem Arbeitssuchenden eine individuelle Bewerbungsstrategie. Dabei unterstützen sie ihn in der gesamten Bewerbungsphase. Einige Dienstleister vermitteln die Stellensuchenden auch in Unternehmen.

P


Personaldienstleister

Sind meist Zeitarbeitsunternehmen, Personal-Service Agenturen oder Ingenieurdienstleister welche gewerbemäßige Arbeitnehmerüberlassung betreiben. Neben der reinen Zeitarbeit werden teilweise noch weitere Dienstleistungen angeboten, wie z. B.:

  • Personalleasing (Mischung zwischen Zeitarbeit und Vermittlung)
  • Personalvermittlung
  • On-Site Management
  • Outsourcing
  • Outplacement
  • Management auf Zeit (Interim Management)
  • Qualifizierungsmaßnahmen

Persönliche Schutzausrüstung

Kurz auch PSA genannt ist die Ausstattung der Mitarbeiter, welche bei gefährlichen Arbeiten und Tätigkeiten verwendet werden muss. Sie dient dazu Verletzungen zu vermeiden oder zu minimieren, die durch andere Maßnahmen nicht verhindert werden können. Die Schutzausrüstung wird in verschiedene Gefahrenkategorien aufgeteilt:

Kategorie 1 - gegen geringere Risiken:

  • Schutzhandschuhe
  • Sonnenbrille

Kategorie 2 - gegen mittlere Risiken:

  • Schutzschuhe
  • Schutzhandschuhe
  • Gehörschutz
  • Schutzbrille
  • Schweißeranzug
  • Schnittfeste Schutzhose

Kategorie 3 - gegen schwere Risiken:

  • Atemschutzgerät
  • Tauchausrüstung
  • Absturzsicherung

Q


Qualifikationen

Die Qualifikationen der Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen sind breit gefächert, vom Produktionshelfer bis zu Akademikern. In der Regel spezialisieren sich die Personaldienstleister auf bestimmte Berufsgruppen. So sind einige auf den gewerblichen Bereich fixiert, andere im kaufmännischen Bereich recht stark und manche im Bereich der Akademiker aktiv. Bei gut organisierten Dienstleistern werden auch alle Berufsgruppen angeboten, da die einzelnen Personaldisponenten für bestimmte Fachbereiche qualifiziert sind.

R


Rahmenvertrag

Ein Rahmenvertrag ist die Vereinbarung zwischen dem Entleiher und Verleiher. Es werden grundlegende Aspekte der Zusammenarbeit geregelt. Im Bereich der Zeitarbeit enthält er in der Regel die Arbeitsstunden, Überstundenzuschläge, Kündigungsfristen, etc. Diese können abweichend zu den üblichen Verträgen individuell verhandelt werden. Eine Rahmenvereinbarung erleichtert das Überlassen mehrerer Leiharbeiter, da nicht jedesmal ein neuer Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen dem Ent- und Verleiher abgeschlossen werden muss.

S


Sicherheitsbeauftragter

Der Sicherheitsbeauftragte (SiBe) ist eine von einem Unternehmen schriftlich bestellte Person, die den Unternehmer, die Führungskräfte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt und die Kollegen darin unterstützt, Unfälle, berufsbedingte Krankheiten und Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Der Sicherheitsbeauftragte ist Mitarbeiter des Unternehmens.

Zu, in ihrem Arbeitsbereich Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren sowie zu beobachten, ob die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind.


Stundenverrechnungssatz

Der Stundenverrechnungssatz wird vor Auftragsbeginn zwischen Verleiher und Entleiher vereinbart. Er dient als Basis für die Rechnungslegung der erbrachten Arbeitsleistung des Leiharbeiters. Fallen noch zuzüglich Zuschläge, wie Überstunden, Schicht oder Feiertag an, werden diese prozentual anhand des Verrechnungssatzes berechnet.

T


Tarifvertrag

Im Tarifvertrag werden die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien geregelt. 
Er enthält aber auch Rechtsnormen über den Inhalt (darunter oft sog. Anschlussfristen), den Abschluss und die Beendigung (z. B. Kündigungsfristen) von Arbeitsverhältnissen sowie Regelungen betrieblicher und betriebsverfassungsrechlicher Fragen. 

  • Lohn/Gehalt
  • Arbeits- und Urlaubszeiten
  • Arbeitsbedingungen
  • Abschluss und Kündigung von Arbeitsverhältnis
  • Laufzeit des Vertrags

U


Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen bestätigen dem Entleiher, dass der Verleiher die Beiträge an Krankenkassen, Versicherungen und Finanzamt ordnungsgemäß und rechtzeitig abführt. Ein seriöser Personaldienstleister kann diese Bescheinigungen auf Wunsch vorlegen.


Überlassung

Eine Überlassung bezeichnet den Prozess des Verleihs von Arbeitskräften an Unternehmen. Hierbei wird ein Vertrag (Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) zwischen dem Kunden (Entleiher) und dem Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher) geschlossen. Der Entleiher entrichtet für diese Dienstleistung eine Vergütung für jede produktive Arbeitsstunde der Zeitarbeitskraft an den Verleiher.


Urlaub

Die Abwicklung des Urlaubes der Leiharbeitnehmer erfolgt in Absprache mit dem Entleiher. Der Entleiher hat die Möglichkeit in dieser Zeit einen adäquaten Ersatzmitarbeiter einzusetzen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass je höher der Qualifikationsanspruch ist, desto weniger Ersatzmitarbeiter angefordert werden.

V


Vermittlung

Als Vermittlung bezeichnet man die Besetzung eines offenen Stellenangebots für ein Kundenunternehmen. Der Vermittler fertigt ein Besetzungsbild an, dieses gleicht er mit vorhandenen Bewerbern ab und führt ggf. ein Profiling durch. Zielsetzung ist die Zusammenführung der beiden Parteien (Unternehmen und Bewerber) bis zum Arbeitsvertragsabschluss.


Vermittler

Die Anforderungen an die Persönlichkeit des Personalvermittlers sind hoch. Er sollte weltanschaulich neutral sein und eine gefestigte Persönlichkeit haben und somit eine professionelle Distanz zu Einzelschicksalen bewahren können. Kommunikationsfreudigkeit, Reisebereitschaft, schnelle Auffassungsgabe, gute Selbstorganisation und Terminmanagement sind die Eigenschaften, die neben der fachlichen Qualifikation von Personalvermittlern erwartet werden.

W


Weisungsrecht

Der Arbeitnehmer unterliegt während seines Einsatzes bei einem Unternehmen der Aufsicht und den Anweisungen des Entleihbetriebes. Für die Dauer des Einsatzes hat der Entleiher also das Weisungsrecht inne, weil er in dessen Betrieb Arbeit verrichtet, auch wenn der Arbeitnehmer weder Lohn noch sonstige Leistungen von ihm erhält.

Z


Zeitarbeit

Als Zeitarbeit bezeichnet man umgangssprachlich die Arbeitnehmerüberlassung. Dieser Begriff ist den meisten Menschen auch geläufiger. 


Zeitnachweis

Der Zeitnachweis, oft auch Stundenzettel genannt, dient zur Stundenerfassung der Leiharbeitskräfte und besteht aus 3 bis 4 Durchschlägen. Er wird in der Regel dem Entleiher wöchentlich zur Unterschrift vorgelegt. Einen Durchschlag behält der Entleiher, einen der Mitarbeiter und die anderen Durchschläge gehen an den Verleiher. Anhand dieser Belege wird dem Entleiher die Rechnung gestellt und dem Mitarbeiter der Lohn berechnet.


Zuschläge

Zuschläge werden für nachfolgende Zeiten vereinbarungsgemäß berechnet: 

  • Überstunden
  • Nachtschicht
  • Sonn- und Feiertag

Die Zuschläge werden prozentual berechnet. Als Basis der Zuschlagsberechnung dient der vereinbarte Stundenverrechnungssatz.